Schäden im Homeoffice – Eine Falle für Alle

18. August 2023

Schadenfall Homeoffice scaled

Herr Huber arbeitet bei der Firma F. AG und befindet sich 3 Tage in der Woche im Homeoffice. Dafür wurden Herrn Huber ein Firmen-Handy, ein Firmen-Laptop, ein Firmen-Drucker, Arbeitsmittel und Datenträger kostenlos zur Verfügung gestellt.

Ob und wie diese Firmenausstattungen versichert sind, darüber hat sich leider niemand Gedanken gemacht.

Schadenfall 1:

Die 3-jährige Tochter von Herrn Huber schüttet ihren Fruchtsaft über den Laptop und beschädigt diesen damit irreparabel.
Wer zahlt den Schaden?

Der Arbeitgeber muß den Schaden am Firmen-Laptop selber zahlen oder er hat eine Elektronikversicherung, die solche Schäden bezahlt. Der Mitarbeiter oder seine Tochter müssen in aller Regel den Schaden am Firmen-Laptop nicht bezahlen.

Warum? Der Mitarbeiter ist im Homeoffice genauso gestellt wie als wenn er im Büro des Arbeitgebers den Schaden verursacht hätte.

Schadenfall 2:

Durch einen Akkubrand am Firmen-Handy, der sich ausbreitet und auf die Wohnung übergreift, brennt die halbe Wohnung von Herrn Huber ab.
Wer zahlt den Schaden?

Der Eigenheim- und/oder Haushaltsversicherer des Mitarbeiters wird in aller Regel den Feuerschaden am Haus/Wohnung und deren Inhalt bezahlen. Nicht aber den Schaden am Firmen-Handy. Diesen Schaden muß wie in Schadenfall 1 der Arbeitgeber oder seine Elektronikversicherung übernehmen.

Das heißt, um hier als Homeoffice-Arbeiter ganz sicher zu gehen, musst du Folgendes tun:

Dein Arbeitgeber sollte mit Dir eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der geregelt ist, wer für welche Schäden im Homeoffice aufkommt und wer nicht.

Ähnliche Beiträge

Die 5 häufigsten Fehler beim Umgang mit Versicherungen und wie man sie vermeidet

Der Umgang mit Versicherungen kann komplex und verwirrend sein, aber durch externe Hilfe (z.b. durch einen Versicherungsmakler) und regelmäßige Überprüfung können viele häufige Fehler vermieden werden. Lesen Sie mehr zu den 5 häufigsten Fehlern im Umgang mit Versicherungen.

Nach oben