Herr Huber arbeitet bei der Firma F. AG und befindet sich 3 Tage in der Woche im Homeoffice. Dafür wurden Herrn Huber ein Firmen-Handy, ein Firmen-Laptop, ein Firmen-Drucker, Arbeitsmittel und Datenträger kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ob und wie diese Firmenausstattungen versichert sind, darüber hat sich leider niemand Gedanken gemacht.
Schadenfall 1:
Die 3-jährige Tochter von Herrn Huber schüttet ihren Fruchtsaft über den Laptop und beschädigt diesen damit irreparabel.
Wer zahlt den Schaden?
Der Arbeitgeber muß den Schaden am Firmen-Laptop selber zahlen oder er hat eine Elektronikversicherung, die solche Schäden bezahlt. Der Mitarbeiter oder seine Tochter müssen in aller Regel den Schaden am Firmen-Laptop nicht bezahlen.
Warum? Der Mitarbeiter ist im Homeoffice genauso gestellt wie als wenn er im Büro des Arbeitgebers den Schaden verursacht hätte.
Schadenfall 2:
Durch einen Akkubrand am Firmen-Handy, der sich ausbreitet und auf die Wohnung übergreift, brennt die halbe Wohnung von Herrn Huber ab.
Wer zahlt den Schaden?
Der Eigenheim- und/oder Haushaltsversicherer des Mitarbeiters wird in aller Regel den Feuerschaden am Haus/Wohnung und deren Inhalt bezahlen. Nicht aber den Schaden am Firmen-Handy. Diesen Schaden muß wie in Schadenfall 1 der Arbeitgeber oder seine Elektronikversicherung übernehmen.
Das heißt, um hier als Homeoffice-Arbeiter ganz sicher zu gehen, musst du Folgendes tun:
Dein Arbeitgeber sollte mit Dir eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der geregelt ist, wer für welche Schäden im Homeoffice aufkommt und wer nicht.