Veruntreuungs- und Vertrauensschadenversicherung

Ist Ihr Firmenvermögen vor Kriminellen geschützt?

Die Veruntreuungs- und Vertrauensschadenversicherung schützt vor den Folgen kriminellen Handelns im Geschäftsverkehr eines Unternehmens!

Kurz zusammengefasst

Was ist
versichert?

Schutz vor den Folgen zunehmender Wirtschaftskriminalität aufgrund externer Straftaten, wie z.B.

  • Vorspiegelung einer falschen Identität (Fake President)
  • Nutzung einer fremden Identität (Fake Identity)
  • Umleitung von Zahlungsströmen (Payment Diversion)

Schutz vor den Folgen zunehmender Wirtschaftskriminalität aufgrund interner Straftaten, wie z.B.

  • Diebstahl, Untreue und Unterschlagung durch Mitarbeiter
  • Wissentliche Pflichtverletzung durch Mitarbeiter (Verstoß gegen Anweisungen)
  • Verletzung geistiger Eigentumsrechte
  • Ausspähen von Daten und Geschäftsgeheimnissen

Prämienberechnung

Die Versicherungssumme ist frei wählbar zwischen € 50.000,- und
€ 5.000.000,-.

Mittels Fragebogen und Risikoanalyse des Betriebes wird die Prämie ermittelt.

01

Beispiel

Firma Müller AG erhält von einem bekannten Kunden den Auftrag Ihre Produkte an eine bekannte Lieferadresse zu liefern. Die Lieferung wird vorbereitet und kurz vor Beginn der Auslieferung der Produkte meldet sich anscheinend der Kunde per Email und gibt eine neue Lieferadresse als Zwischenlager bekannt. Die Lieferung an das Zwischenlager findet statt und wird dort von angeblichen Mitarbeitern des Kunden übernommen. Leider handelte es sich hierbei um ein sogenanntes Fake mail von Kriminellen, die die Kundenemailadresse gehackt hatten. Die gelieferten Waren der Müller AG waren unmittelbar nach Anlieferung nicht mehr auffindbar.

Der Gesamtschaden des Betriebes beläuft sich auf EUR 150.000,-

Diesen Schaden übernimmt außer der Vertrauensschaden-Versicherung keine andere Versicherung, insbesondere nicht eine Transportversicherung.

02

Beispiel

Bei der Vergabe von Großaufträgen bevorzugte ein Mitarbeiter der Walter GmbH jene Anbieter, von denen er Zuwendungen in Form von Bargeld und Geschenken erhielt. Im Gegenzug veranlasste er die Bezahlung überhöhter oder fingierter Rechnungen an den jeweiligen Auftraggeber. Hierbei handelt es sich also um eine wissentliche Pflichtverletzung des Mitarbeiters.

Die Schadenhöhe liegt bei 350.000,-.

Diesen Schaden übernimmt außer der Vertrauensschaden-Versicherung keine andere Versicherung.

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Damals wie heute ist und bleibt für uns als Versicherungsmakler die Kundennähe, optimale Betreuung und Beratung unserer Kunden das Maß aller Dinge. Verlässlichkeit und Hilfsbereitschaft wird daher in unserem Versicherungsbüro nicht nur intern, sondern auch im alltäglichen Kundenkontakt groß geschrieben.

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