Internationale
Versicherungsprogramme

Warum eine einheitliche Absicherung so wichtig ist

Internationale Unternehmen sollten richtig versichert sein. Dafür gibt es Internationale Versicherungsprogramme!

Kurz zusammengefasst

Ein optimales Internationales Versicherungsprogramm beinhaltet:

Die Sachversicherung

(Allrisk-, Bündel- oder Einzelsparten, wie z.B. FLEXA-, Leitungswasser-, Sturm/Hagel-, Glasbruch- , Einbruchdiebstahl- , EC-Deckung, EDV-, Maschinenbruch-, etc.)

Die Betriebshaftpflichtversicherung

(Betrieb-, Produkt- u. Umwelt-Deckungen)

Die Betriebsunterbrechungsversicherung

(Klassische BU, Mehrkostenversicherung)

2 Programm-Varianten

1. Variante:

Die bestehenden lokalen Versicherungen bei unterschiedlichen Versicherern werden beibehalten. Der Master Cover wird bei einem internationalen Versicherer abgeschlossen.

  • Vorteil: Kein großer Aufwand, die „alten“ Polizzen bleiben aufrecht.
  • Nachteil: Kein Durchgriffsrecht des Master Cover-Versicherers auf die lokalen Polizzen!

2. Variante:

Alle lokalen Polizzen und der Master Cover werden bei einem internationalen Versicherer platziert.

  • Vorteil: der Master Cover-Versicherer hat auf die lokalen Versicherer ein Durchgriffsrecht, das vor allem in Schadenfällen sehr vorteilhaft sein kann.
  • Nachteil: Grösser Aufwand, da alle „alten“ Polizzen storniert und neu abgeschlossen werden müssen.

Wenn möglich, sollte man immer die 2. Variante wählen! 

Prämienberechnung

Für eine seriöse Kalkulation benötigen wir die am Ende der Seite angeführten Fragebögen. Bitte diese ausgefüllt und firmenmäßig unterfertigt an unser Büro zu schicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

01

Beispiel

Internationale
Versicherungsprogramme

Die Müller Holding AG hat ihren Sitz in Wien und besitzt Niederlassungen in vielen europäischen Ländern. Zurzeit ist die Holding und jede Nieder-lassung in ihrem Land lokal versichert. Das führt dazu, dass die Holding in Wien eine Allrisk-Versicherung hat, aber beispielsweise in Ungarn die Niederlassung zwar gegen Feuerschäden, aber nicht gegen Leitungswasser- und Sturmschäden versichert ist. Dagegen gibt es für die Nieder-lassung in Rumänien keine Betriebshaftpflicht und für alle Niederlassungen gilt, dass keine BU-Versicherung besteht. Diese gibt es nur für die Holding in Wien.

Das heißt, es besteht für die Zentrale und Niederlassungen der Müller Holding Gruppe, kein nachvollziehbarer und einheitlicher Versicherungsschutz! Sollte ein Schadenfall in einer der Niederlassungen eintreten, hat der Finanzvorstand der Müller Holding AG keine Gewissheit, dass dieser auch versichert ist!

02

Beispiel

Internationale
Versicherungsprogramme

Die Finanzabteilung der Müller Holding AG hat zwar aufgrund einer Erhebung die Informationen, welche Niederlassung wogegen versichert ist, aber sie hat keinen Einfluss und keine Garantie, dass die lokalen Prämien auch einbezahlt wurden.

Das führt dazu, dass ein eingetretener Schaden in einer der ausländischen Niederlassungen zwar versichert gewesen wäre, aber aufgrund der Nichtbezahlung der Prämie, der lokale Versicherer jedoch Leistungsfreiheit einwenden kann.

Genau dafür gibt es Internationale Versicherungsprogramme!

Diese werden als sogenannte „Umbrella-Deckungen“ aufgebaut. Das heißt, dass über alle bestehenden lokalen Versicherungen ein zusätz-licher Schutz, der Master Cover, darüber gelegt wird, der die lokalen Deckungslücken ausgleicht und somit einen nachvollziehbaren, einheitlichen Versicherungsschutz für alle Unternehmen der Holding ermöglicht.

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