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Was ist
versichert?
2 Varianten sind möglich:
- A) Einzel-Transportversicherung für einen bestimmten Transport oder
- B) Umsatz-Transportversicherung (Alle Transporte eines Jahres)
2 Deckungsformen sind versicherbar:
- Volle Deckung nach AÖTB oder
- Eingeschränkte Deckung nach AÖTB (versichert sind nur bestimmte Schäden, wie z.B. durch Transportmittelunfall, Strandung, Entgleisung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Naturkatastrophen und bei Vereinbarung auch Einbruchdiebstahl-, einfache Diebstahl- und Beraubungsschäden)
Prämienberechnung
Ist abhängig von:
- Art, Wert und Beschaffenheit (neu oder gebraucht) der Ware
- Art des Transportmittels
- Ab- und Ankunftsort, Dauer des Transportes
- Höhe des gewählten Selbstbehaltes
Für die Berechnung einer Umsatz-Polizze sind erforderlich:
- Art und Beschaffenheit (neu oder gebraucht) der Waren
- Jahres-Lager/Transportvolumen
- Höchstwert der Waren je Lagerung/je Transport
- Örtlicher Geltungsbereich
Die von der Huber GmbH erzeugten Produkte werden nach Österreich und in den EU-Raum exportiert. Dazu bedient man sich einer Spedition, die den gesamten Lagerungs- und Transportverkehr der Waren organisiert und durchführt.
Verkehrsunfall
Im Zuge eines Verkehrsunfalles, an dem die Spedition kein Verschulden trifft, werden die im beschädigten LKW transportierten Waren irreparabel beschädigt. Die Huber GmbH geht davon aus, daß der Schaden durch die abgeschlossene Speditionsversicherung (SVS), gedeckt ist. Zumal der Huber GmbH ja sogar die Versicherungsprämie für diese SVS-Versicherung von der Spedition weiterverrechnet wurde.
Die Antwort ist aber: Nein, die SVS-Versicherung zahlt, da kein Verschulden der Spedition vorliegt, für diesen Schadenfall keinen Cent! Nur eine Transportversicherung würde diesen Schaden ersetzen.
Diebstahl
Die Huber GmbH beauftragt für einen Transport ihrer Waren nach Russland einen Spezial-Frachtführer. Während des Transportes kommt es am LKW-Parkplatz in Russland zu einem Raubüberfall. Die Waren der Huber GmbH werden gestohlen.
Nur eine Transportversicherung würde diesen Schaden ersetzen.
Subfrächter
Die Huber GmbH übergibt einen Versand ihrer Waren an einen anderen Spediteur. Dieser überträgt den Transport, ohne Wissen der Huber GmbH, an einen Subfrächter. Am Zielort kommen die transportierten Waren teilweise durchnässt und teilweise gar nicht an. Es fehlen einige Pakete. Der beauftragte Spediteur verweist auf seine Haftung nach AÖSP bzw. die Haftung des Subfrächters nach CMR, die mit Kilogramm bzw. Sonderziehungsrechten pro Ware begrenzt ist. Durch das geringe Gewicht, aber sehr hohen Einzelwert der Waren ergibt die Entschädigung durch den Spediteur bzw. Subfrächter bzw. deren Versicherern, ein große Differenz zum Schaden der Huber GmbH.
Wären die Waren durch eine Transportversicherung geschützt gewesen, hätte die Huber GmbH, den vollen Warenwert ersetzt bekommen.
Firmen-Rechtsschutzversicherung
zu Bsp. 1, 2 und 3:
Die Huber GmbH sieht in der Ablehnung der Schäden durch ihren Spediteur eine Verletzung von vertraglich vereinbarten Pflichten und möchte die Spedition auf Schadenersatz klagen. Die Kosten für die gerichtliche Durchsetzung samt Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, Sachverständige ,etc. übernimmt nur die Firmen-Rechtsschutzversicherung.