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Eigenheimversicherung
Die Eigenheimversicherung deckt Schäden am Gebäude und ist somit in erster Linie für Hausbesitzer relevant. Je nachdem, ob sich Ihr Eigenheim noch in der Bauphase befindet oder bereits fertig ist, hilft Ihnen IMAK die richtige Versicherung zu finden und Ihre vier Wände optimal zu schützen.
Was ist
versichert?
Die Versicherungssumme richtet sich nach der verbauten Fläche in m².
Folgende Gefahren werden durch eine Eigenheimversicherung gedeckt:
- Feuer, Blitzschlag (direkt und indirekt) und Explosion
- Leitungswasser (auch Frost und Korrosion)
- Glasbruch
- Gebäude-Haftpflicht
- Sturm/Hagel, Schneedruck
- Erdbeben, Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung, falls gewünscht
- Grobe Fahrlässigkeit, falls gewünscht
Prämienberechnung
Da jedes Eigenheim individuell gebaut ist, ist es auch die passende Versicherung. Fülle daher bitte den Fragebogen aus und schicke ihn uns retour.
Brand
Herr Maier zündet am Abend Kerzen an, die auf seinem Couchtisch stehen und geht kurz aus dem Zimmer. Eine Kerze fällt um und das Zimmer steht innerhalb von Minuten in Vollbrand. Die Feuerwehr kann eine Ausbreitung des Feuers auf die übrigen Zimmer verhindern, jedoch werden diese durch Rauch und Ruß des Feuers ebenfalls erheblich beschädigt.
Herr Maier hat zum Glück die „Grobe Fahrlässigkeit“ mitversichert. Daher ersetzt der Versicherer Herrn Maier alle durch den Brand verursachten Schäden und Kosten am Gebäude, nicht aber die Schäden an der Einrichtung (Haushaltsversicherung).
Sturm
Durch einen Sturm (über 60 km/h) wird ein Baum entwurzelt und auf das Haus von Familie Huber geschleudert. Dabei wird das Dach des Hauses erheblich beschädigt.
Der Versicherer übernimmt die Wiederherstellungskosten des Daches.
Wasserschaden durch Rohrbruch
Durch einen Rohrbruch (entstanden durch Frost oder Korrosion) eines leitungswasserführenden Rohres strömt Wasser aus und beschädigt die Küchen- und Wohnzimmereinrichtung.
Der Versicherer übernimmt hier die Reparatur bzw. den Austausch der gebrochenen Rohre, nicht aber die Schäden an der Einrichtung (Haushaltsversicherung).
Achtung – Rutschgefahr
Frau Müller hat den Gehsteig vor Ihrem Haus nicht von Schnee und Eis befreit und ein Passant stürzt und verletzt sich.
Der Versicherer übernimmt im Rahmen der Gebäude-Haftpflichtversicherung, die Abwehr der gestellten Forderungen oder die Bezahlung der berechtigten Forderung des verletzten Passanten.