Betriebshaftpflichtversicherung

Der Rundum-Schutz für dein Unternehmen

Als Unternehmer geht man täglich eine Reihe von Haftungen ein, die nicht zu unterschätzen sind und die Existenz des Unternehmens gefährden können! Deswegen ist es umso wichtiger, sich vor diesen Gefahren zu schützen.

Betriebshaftpflichtversicherung abschließen
Kurz zusammengefasst

Was ist
versichert?

Die Versicherungssumme bei einer Betriebshaftpflichtversicherung ist frei wählbar, ab € 1 Mio.

Versichert sind:

  • Schadensersatzansprüche Dritter aus Personen- und/oder Sachschäden
  • Schadensersatzansprüche Abgeleiteten und/oder reinen Vermögensschäden

Prämienberechnung einer
Betriebshaftpflichtversicherung

  • Art der Tätigkeiten
  • Jahresumsatz und/oder Jahreslohnsumme
  • Anzahl der Mitarbeiter
01
Beispiel

Installateur

Installateur Maier montiert bei einem Kunden eine neue Badewanne. Ein Mitarbeiter bohrt mehrere Löcher in die Wand und beschädigt dabei ein Wasserrohr. Der Schaden am Rohr wird vorerst nicht bemerkt und so tritt über Wochen Wasser aus und verursacht in der Wohnung des Kunden und in den darunterliegenden Wohnungen erhebliche Wasserschäden an den Decken, Tapeten und Fußböden. Der Installateur Maier haftet für alle hier entstandenen Schäden.

Der Haftpflichtversicherer zahlt nach Prüfung der Schäden, auch aus der besonderen Deckungserweiterung „Tätigkeitsschäden“ die gerechtfertigten Forderungen der Geschädigten bis zur Höhe der dafür vereinbarten Versicherungssumme.

02
Beispiel

Bäckerei

Die Bäckerei A stellt diverse Backwaren her. Durch einen Fehler in der Produktionskette, kamen Fremdteile (Metallsplitter) in einige der Backwaren. Mehrere Kunden erlitten teils erhebliche Schäden (Zahn ausgebrochen, Verletzungen im Mund).

Der Haftpflichtversicherer prüft die Schadenersatzforderungen der betroffenen Kunden aus dem Titel „Produkthaftpflicht“ und zahlt die gerechtfertigten Forderungen bis zur Höhe der vereinbarten PauschalVersicherungssumme.

03
Beispiel

Produktion

Die Müller AG produziert Halbfertigerzeugnisse (Metallteile), die von anderen Unternehmen in ihre Produkte eingebaut werden. Aufgrund eines Fehlers in der Produktion ist eine ganze Charge mangelhaft. Die bereits an die anderen Produzenten gelieferten, mangelhaften Metallteile müssen dort wieder ausgebaut, ersetzt und wieder eingebaut werden. Die Kosten des Aus- und Wiedereinbaus der Metallteile (nicht aber der Ersatz!) stellt einen „erweiterten Produkthaftpflichtschaden“ dar.

Der Haftpflichtversicherer übernimmt die Ein- und Ausbaukosten in Höhe von € 100.000,- im Rahmen der dafür vereinbarten Versicherungssumme.

04
Beispiel

Spedition

Mitarbeiter der Spedition B beladen den LKW der Fa. Huber. Dabei wird die Ladebordwand beschädigt.

Der Haftpflichtversicherer übernimmt die Reparaturkosten bis zur Höhe der dafür vereinbarten Versicherungssumme.

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