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Was ist
versichert?
Die Versicherungssumme ist von € 750.000,– bis € 1,5 Millionen wählbar. Versichert sind Schadensersatzansprüche der Gäste gegen die Vermieter(in), z.B. für:
- Personen- und Sachschäden,
- Schäden an eingestellten Fahrzeugen,
- Schäden an in Verwahrung genommenen Gegenständen
Prämienberechnung
- Anzahl der Betten
- Jahresumsatz (ohne Ausgaben)
- Anzahl der Beschäftigten
- Jahres-Lohnsumme
Reparaturkosten
Ein Gast beschädigt sich seine Jacke an einem herausstehenden Nagel und verlangt von der Vermieter(in) Ersatz oder Bezahlung der Reparaturkosten.
Reparaturkosten
Ein Gast parkt sein Auto auf dem Grundstück der Vermieter(in). Am nächsten Morgen ist die rechte Seite des Autos total zerkratzt. Der Gast fordert von der Vermieter(in) die Reparaturkosten.
Schadenersatz bei Unfall
Ein Gast stürzt im Zimmer über einen Teppich oder über eine Türschwelle und verletzt sich dabei. Z.B. ausgeschlagene Zähne. Die Zahnarztkosten für Zahnersatz belaufen sich auf z.B. € 8.000,-.
Schmerzensgeld
Ein Gast frühstückt bei der /dem Vermieter(in). Das servierte Ei oder die selbst gemachte Marmelade führen nachweislich zu einer Übelkeit des Gastes mit Erbrechen. Der Gast wird ins Spital eingeliefert, wo er nach einigen Wochen verstirbt. Die Witwe des verstorbenen Gastes macht die Vermieter(in) für den Tod ihres Mannes verantwortlich und klagt die Vermieter(in) vor Gericht auf Schmerzensgeld, Ersatz aller Kosten und eine monatliche Rente bis zum Ableben der Witwe. Das Gericht verurteilt die Vermieter(in) zur Zahlung der gestellten Forderungen. Das sind in diesem Fall € 10.000,- an Schmerzensgeld, € 25.000,- für entstandene Kosten und eine monatliche Rente an die Witwe bis zu ihrem Ableben (!!) in Höhe von monatlich € 2.500,-. Dazu kommen noch die Gerichtskosten in Höhe von € 30.000,-
Rechtsschutzsversicherung
zu Bsp. 4:
Die Vermieter(in) möchte beweisen, dass sie unschuldig ist und beauftragt die Behörde, Lebensmittelproben in der Küche zu nehmen. Die Kosten für die Lebensmittelproben und das gerichtliche Verfahren samt Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, übernimmt nur die Rechtsschutzversicherung.