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Vollkasko
KFZ-Versicherung
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch fremde Personen, Unterschlagung
- Naturgewalten, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Hochwasser, Überschwemmungen
- Sturm über 60 km/h
- Dachlawinen, Eiszapfen und andere Eisgebilde
- Berührung des Fahrzeuges mit Tieren aller Art
- Schmorschäden, Kurzschlussschäden
- Schäden durch Marderbisse
- Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen Bedarfs
- Mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
- Schäden bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen
- Bruchschäden an Scheinwerfern, Kleingläsern
- Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- u. Heckscheiben, Glasschiebedach und Panoramaverglasung
- Kollision mit unbekanntem Fahrzeug (Parkschaden)
- Neuwertentschädigung bei Leasingfahrzeugen
- Selbstverschuldeter Unfall (nur bei Vollkasko)
Teilkasko
KFZ-Versicherung
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch fremde Personen, Unterschlagung
- Naturgewalten, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Hochwasser, Überschwemmungen
- Sturm über 60 km/h
- Dachlawinen, Eiszapfen und andere Eisgebilde
- Berührung des Fahrzeuges mit Tieren aller Art
- Schmorschäden, Kurzschlussschäden
- Schäden durch Marderbisse
- Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen Bedarfs
- Mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
- Schäden bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen
- Bruchschäden an Scheinwerfern, Kleingläsern
- Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- u. Heckscheiben, Glasschiebedach und Panoramaverglasung
- Kollision mit unbekanntem Fahrzeug (Parkschaden)
- Neuwertentschädigung bei Leasingfahrzeugen
Eigener Fehler
Frau Maier fährt mit ihrem Fahrzeug aufgrund eines Fahrfehlers in den Straßengraben. Das Fahrzeug wird bei dem Unfall erheblich beschädigt.
Der Schaden wird nur durch eine Vollkasko-Versicherung gedeckt, nicht aber durch die Teilkasko-Versicherung.
Diebstahl / Einbruch
In der Nacht wird das Fahrzeug von Familie Müller aufgebrochen und diverse Gegenstände aus dem Auto gestohlen. Weiters ist die Seitenscheibe zerbrochen.
Dieser Fall wird bereits mit einem Teilkasko-Versicherung abgedeckt.
Beschädigung durch Unbekannten
Als Herr Huber nach einem Termin zu seinem Fahrzeug zurückkommt, stellt er fest, dass das geparkte Kfz von Unbekannten beschädigt wurde. Das Fahrzeug ist auf der linken Seite total zerkratzt und beide Außenspiegel sind abgebrochen.
In diesem Fall greift die Teilkasko-Versicherung.
Sturm
Nach einem schweren Gewitter mit Hagelschlag, stellt Hr. Maier fest, dass sein gesamtes Fahrzeug von Hagelschäden übersäht ist.
Mit einer Teilkasko-Versicherung übernimmt die Versicherungsgesellschaft den Schaden.
Katastrophenschutz
Durch heftige Regenfälle tritt ein Fluss plötzlich über die Ufer und das daneben geparkte Fahrzeug der Familie Werner versinkt in den Fluten. Das Fahrzeug wird dadurch irreparabel beschädigt und muss entsorgt werden.
Bei abgeschlossener Teilkasko-Versicherung wird der entstandene Schaden von der Versicherung übernommen.
Keine Einigung nach Unfall
Bei einer ungeregelten Kreuzung, die durch keine Vorrangschilder geregelt ist, kommt es zu einem Verkehrsunfall. Herr Franz war der rechtskommende Fahrer. Der Unfallgegner behauptet aber, dass Hr. Franz auf seinen Vorrang verzichtet hat, da er längere Zeit vor dem Einfahren in die Kreuzung gestanden sei und ihm sogar mittels Handzeichen signalisiert hätte, dass er fahren könne. Hr. Franz bestreitet das.
Da sich beide Unfallgegner nicht einigen können und auch ihre Kfz-Haftpflichtversicherer keine Einigung zustande bringen, geht die Streitsache vor Gericht. Das Verfahren kann Jahre dauern.
Da Hr. Franz eine Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, kann er dem Ausgang des Gerichtsverfahrens ruhig entgegensehen. Sein Kasko-Versicherer ersetzt Hrn. Franz unmittelbar nach dem Unfall seinen Fahrzeugschaden.
KFZ
Insassenunfallversicherung
In sinnvolle erweiterung des Schutzes
zu Bsp. 1:
Frau Maier wird beim Unfall schwer verletzt. Auch ihr Freund, Hr. Müller, der am Beifahrersitz saß und der auf der Rückbank sitzende Sohn Martin wurden beim Unfall verletzt. Nach einem mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt und dem Abschluss der Rehabilitationsmaßnahmen, wird bei allen drei Personen von einem Arzt eine dauernde Invalidität festgestellt:
Herr Müller ist zu 5% dauernd invalid. Da Hr. Müller der Beifahrer war, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung von Frau Maier zuständig und überweist Herrn Müller den errechneten Entschädigungsbetrag von € 5.000,-.
Martin ist zu 10% dauernd invalid. Da Martin auch nur Beifahrer war, ist auch bei ihm die Kfz-Haftpflichtversicherung von Frau Maier zuständig und überweist Martin den errechneten Entschädigungsbetrag von € 15.000,-.
Bei Frau Maier wird eine 15% Dauerinvalidität festgestellt. Da sie die Fahrerin war, ist für Ihre Ansprüche die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zuständig.
Nur wenn Frau Maier eine Kfz-Insassenunfallversicherung abgeschlossen hätte, würde sie den vom Versicherer aufgrund Ihrer Dauerinvalidität errechneten Entschädigungsbetrag in der Höhe von € 25.000,- erhalten.
So erhält Frau Maier leider nichts.
Prämienberechnung
Die Prämie für eine Kfz-Insassenunfallversicherung liegt im Durchschnitt bei ca. € 7,- pro Monat.