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FAQ KFZ-Zulassungp_grafikdesign2022-09-21T11:33:44+02:00
Bei der Zulassungsstelle

KFZ-Anmeldung: Was müssen Sie beachten

Um Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr auch nutzen zu können, kommen Sie an einem Besuch bei einer Zulassungsstelle nicht vorbei. Egal ob Auto, Bus oder LKW – Jedes KFZ muss laut Gesetz einen gültigen Zulassungsschein haben.

Der Aufwand für eine KFZ-Zulassung ist relativ gering, wenn Sie genau wissen, welche Dokumente notwendig sind.

Genau bei dieser Vorbereitung soll Ihnen unser Beitrag behilflich sein.

KFZ-Zulassung

Notwendige Unterlagen

Damit Ihr neues KFZ für den Verkehr zugelassen werden kann, verlangt jede Zulassungsstelle folgende Unterlagen:

  • Genehmigungsnachweis (Typenschein, etc.)
  • Aktuelles Prüfgutachten
  • Kaufvertrag (bei Import auch NOVA-Bestätigung) oder
  • Überlassungsbestätigung im Original (nur bei Leasing)
  • Versicherungsbestätigung
  • Zulassungsgebühr
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, etc.)
  • Bei Vertretung: Vollmacht
Bei der Zulassungsstelle

Checklisten

Um Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr auch nutzen zu können, kommen Sie an einem Besuch bei einer Zulassungsstelle nicht vorbei. Egal ob Auto, Bus oder LKW – Jedes KFZ muss laut Gesetz einen gültigen Zulassungsschein haben.

Der Aufwand für eine KFZ-Zulassung ist relativ gering, wenn Sie genau wissen, welche Dokumente notwendig sind.

Genau bei dieser Vorbereitung soll Ihnen unser Beitrag behilflich sein.

Neuanmeldungp_grafikdesign2022-01-30T08:42:28+01:00
  • Typenschein, COC-Papier oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Aktuelles Prüfgutachten (für Gebrauchtfahrzeuge welche älter als 3 Jahre sind)
  • Kaufvertrag mit NOVA-Bestätigung oder
  • Überlassungsbestätigung der Leasinggesellschaft im Original bei Leasing-Kfz
  • Versicherungsbestätigung
  • Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Stellvertreter)
  • Kammerbefürwortung (etwa bei Taxi, Mietwagen oder Gütertransport)
  • Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Abmeldungp_grafikdesign2022-01-30T08:45:39+01:00
  • Zulassungsschein bzw. Zulassungsscheine bei Wechselkennzeichen
  • Kennzeichentafeln
  • Typenschein, COC-Papier oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Stellvertreter)
  • Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Änderungenp_grafikdesign2022-01-30T08:46:44+01:00

Änderungen wie Namensänderungen, Adressänderungen, etc.

  • Zulassungsschein bzw. Zulassungsscheine bei Wechselkennzeichen
  • Bei Namensänderung: z.B: Heiratsurkunde, etc.
  • Typenschein, COC-Papier oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Meldezettel bzw. Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bei jur. Personen
  • Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Stellvertreter)
  • Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Kennzeichenverlust oder Diebstahlp_grafikdesign2022-01-30T08:47:36+01:00
  • Zulassungsschein bzw. Zulassungsscheine bei Wechselkennzeichen
  • Typenschein, COC-Papier oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Aktuelles Prüfgutachten (für Gebrauchtfahrzeuge welche älter als 3 Jahre sind)
  • Die eventuell verbliebene Kennzeichentafel
  • Verlust-/Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizei – oder Gendarmerie Dienststelle
  • Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Stellvertreter)
  • Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Kennzeichenbestellungp_grafikdesign2022-01-30T08:48:17+01:00
  • Antrag bei der Zulassungsstelle (mit Zulassungsschein)
  • Gebührenentrichtung (EUR 18,- für PKW und LKW, EUR 9,80 für Motorrad, EUR 5,50 für Motorfahrrad)
  • Bei Ausfolgung: Zulassungsschein und Rückgabe der alten Kennzeichentafeln
Kennzeichenhinterlegungp_grafikdesign2022-01-30T08:48:43+01:00
  • Zulassungsschein bzw. Zulassungsscheine bei Wechselkennzeichen
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Stellvertreter)
  • Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Wiederausfolgung nach Hinterlegungp_grafikdesign2022-01-30T08:49:16+01:00
  • Versicherungsbestätigung
  • Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Stellvertreter)
  • Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Wunschkennzeichen (bei Erstbestellung)p_grafikdesign2022-01-30T08:49:58+01:00
  • Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Verkehrsamt)
  • Einreichung und Bestellung bei der jeweiligen Zulassungsstelle
  • Gebührenentrichtung EUR 172,-
Wunschkennzeichen (bei Ausfolgung bzw. Zuweisung)p_grafikdesign2022-01-30T08:50:57+01:00
  • Zulassungsschein bzw. Zulassungsscheine bei Wechselkennzeichen (wenn das Kfz bereits angemeldet ist)
  • Rückgabe der vorhandenen Kennzeichentafeln (wenn das Kfz bereits angemeldet ist)
  • Typenschein, COC-Papier oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Aktuelles Prüfgutachten (für Gebrauchtfahrzeuge welche älter als 3 Jahre sind)
  • Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Stellvertreter)
  • Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Was ist bei der Haushaltsversicherung versichert?INCONCEPTS Webteam2025-12-03T15:33:50+01:00

Eine Haushaltsversicherung deckt bewegliche Gegenstände in Ihrer Wohnung gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch ab. Zudem ist in der Regel eine Privathaftpflichtversicherung enthalten, die für Schäden haftet, die Sie anderen Personen versehentlich zufügen. Wichtig ist zu beachten, dass die Versicherung nicht die Gebäude selbst, sondern nur den Inhalt schützt.

Was ist typischerweise gedeckt?

  • Feuer und Brand: Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag oder Explosionen entstehen.
  • Sturm: Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck oder ähnliche Naturgewalten.
  • Leitungswasser: Schäden durch Rohrbruch, Frost oder andere Leckagen.
  • Einbruchdiebstahl: Entwendung von Gegenständen durch Einbruch oder Raub, oft inklusive Schlossänderungskosten.
  • Glasbruch: Bruchschäden an Fenstern, Türen, Spiegeln oder Ceran-Feldern.
  • Privathaftpflicht: Haftpflichtansprüche Dritter, die Sie beispielsweise bei einem Unfall schuldhaft verursachen.
Was ist die Haushaltsversicherung?INCONCEPTS Webteam2025-12-03T15:36:10+01:00

Eine Haushaltsversicherung schützt Ihren gesamten Hausrat – also all jene beweglichen Gegenstände in Ihrem Zuhause, die Ihnen gehören. Dazu zählen z. B. Möbel, Kleidung, elektronische Geräte, Haushaltsgeräte, Schmuck oder Sportausrüstung.

Versichert sind Schäden durch zentrale Risiken wie Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm und Hagel. Kommt es zu einem Schaden, ersetzt die Haushaltsversicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert, sodass Sie beschädigte oder gestohlene Dinge problemlos ersetzen können.

Ist eine Haushaltsversicherung in Österreich Pflicht?INCONCEPTS Webteam2025-12-03T15:37:08+01:00

Nein, eine Haushaltsversicherung ist in Österreich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist also freiwillig, wird aber von Experten dringend empfohlen. Grund dafür ist, dass bereits ein kleiner Brand, ein Wasserrohrbruch oder ein Einbruch zu hohen Kosten führen kann – Kosten, die ohne Versicherung vollständig selbst zu tragen wären.

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