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KFZ-Anmeldung: Was müssen Sie beachten
Um Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr auch nutzen zu können, kommen Sie an einem Besuch bei einer Zulassungsstelle nicht vorbei. Egal ob Auto, Bus oder LKW – Jedes KFZ muss laut Gesetz einen gültigen Zulassungsschein haben.
Der Aufwand für eine KFZ-Zulassung ist relativ gering, wenn Sie genau wissen, welche Dokumente notwendig sind.
Genau bei dieser Vorbereitung soll Ihnen unser Beitrag behilflich sein.
KFZ-Zulassung
Notwendige Unterlagen
Damit Ihr neues KFZ für den Verkehr zugelassen werden kann, verlangt jede Zulassungsstelle folgende Unterlagen:
- Genehmigungsnachweis (Typenschein, etc.)
- Aktuelles Prüfgutachten
- Kaufvertrag (bei Import auch NOVA-Bestätigung) oder
- Überlassungsbestätigung im Original (nur bei Leasing)
- Versicherungsbestätigung
- Zulassungsgebühr
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, etc.)
- Bei Vertretung: Vollmacht
Checklisten
Um Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr auch nutzen zu können, kommen Sie an einem Besuch bei einer Zulassungsstelle nicht vorbei. Egal ob Auto, Bus oder LKW – Jedes KFZ muss laut Gesetz einen gültigen Zulassungsschein haben.
Der Aufwand für eine KFZ-Zulassung ist relativ gering, wenn Sie genau wissen, welche Dokumente notwendig sind.
Genau bei dieser Vorbereitung soll Ihnen unser Beitrag behilflich sein.
- Typenschein, COC-Papier oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Aktuelles Prüfgutachten (für Gebrauchtfahrzeuge welche älter als 3 Jahre sind)
- Kaufvertrag mit NOVA-Bestätigung oder
- Überlassungsbestätigung der Leasinggesellschaft im Original bei Leasing-Kfz
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Stellvertreter)
- Kammerbefürwortung (etwa bei Taxi, Mietwagen oder Gütertransport)
- Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
- Zulassungsschein bzw. Zulassungsscheine bei Wechselkennzeichen
- Kennzeichentafeln
- Typenschein, COC-Papier oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Stellvertreter)
- Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
Änderungen wie Namensänderungen, Adressänderungen, etc.
- Zulassungsschein bzw. Zulassungsscheine bei Wechselkennzeichen
- Bei Namensänderung: z.B: Heiratsurkunde, etc.
- Typenschein, COC-Papier oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Meldezettel bzw. Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bei jur. Personen
- Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Stellvertreter)
- Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
- Zulassungsschein bzw. Zulassungsscheine bei Wechselkennzeichen
- Typenschein, COC-Papier oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Aktuelles Prüfgutachten (für Gebrauchtfahrzeuge welche älter als 3 Jahre sind)
- Die eventuell verbliebene Kennzeichentafel
- Verlust-/Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizei – oder Gendarmerie Dienststelle
- Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Stellvertreter)
- Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
- Antrag bei der Zulassungsstelle (mit Zulassungsschein)
- Gebührenentrichtung (EUR 18,- für PKW und LKW, EUR 9,80 für Motorrad, EUR 5,50 für Motorfahrrad)
- Bei Ausfolgung: Zulassungsschein und Rückgabe der alten Kennzeichentafeln
- Zulassungsschein bzw. Zulassungsscheine bei Wechselkennzeichen
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Stellvertreter)
- Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Stellvertreter)
- Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)
- Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Verkehrsamt)
- Einreichung und Bestellung bei der jeweiligen Zulassungsstelle
- Gebührenentrichtung EUR 172,-
- Zulassungsschein bzw. Zulassungsscheine bei Wechselkennzeichen (wenn das Kfz bereits angemeldet ist)
- Rückgabe der vorhandenen Kennzeichentafeln (wenn das Kfz bereits angemeldet ist)
- Typenschein, COC-Papier oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Aktuelles Prüfgutachten (für Gebrauchtfahrzeuge welche älter als 3 Jahre sind)
- Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Stellvertreter)
- Identitätsnachweis (des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten)