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Was ist
versichert?
Die Versicherungssumme richten sich nach den jeweiligen Werten der:
- Gebäude (Neubauwert)
- Kaufmännischen u. Technischen Betriebseinrichtungen (Neuwert)
- Waren und Vorräte (Wiederbeschaffungswert)
- Wertsachen, z.B. Bargeld in der Handkassa oder Safe
- Gemeinde-KFZ ruhend oder fahrend
Mitversichert gehören weiters:
- Nebenkosten, z.B. Aufräum-, Abbruch-, etc. –Kosten, inkl. Sondermüll
- Kosten für Behördenauflagen, Preissteigerung, Sachverständige
- Kosten auf erstes Risiko (Wiederherstellung von Daten, Akten)
Versicherbare Gefahren
- Feuer, Blitzschlag (direkt und indirekt) und Explosion
- Leitungswasser (auch Frost und Korrosion)
- Sturm /Hagel, Schneedruck
- Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismusschäden
- Raub (innerhalb und außerhalb)
- Glasbruch
- Gemeinde/Stadt-Haftpflicht
- Organ- und Amtshaftpflicht
- Gemeinde/Stadt-Rechtsschutz
- Maschinenbruch
- EDV und/oder Elektrogeräte
- Betriebsunterbrechung
- Allgefahren-Versicherung (Allrisk)
Prämienberechnung
Da jede Gemeinde/Stadt individuell ist, ist es auch die passende Versicherung. Daher brauchen wir für die Prämienberechnung einige Angaben von deiner Gemeinde:
Brand
In der Nacht bricht im Bauhof der Gemeinde A ein Brand aus. In der Halle, die bis auf die Grundmauern niedergebrannt ist, befanden sich alle Werkzeuge und Maschinen und die Betriebsmittel und Waren der Gemeinde A. Der Gesamtschaden beträgt € 90.000.
Der Feuerversicherer ersetzt der Gemeinde A alle durch den Brand verursachten Schäden und Kosten (auch die Feuerlöschkosten).
Sturm
Durch einen Sturm (über 60 km/h) wird ein Baum entwurzelt und auf das Rathaus der Stadt B geschleudert. Dabei wird das Dach des Hauses erheblich beschädigt. Durch das offene Dach regnet es auf die darunter befindlichen Büroeinrichtungen und beschädigt diese irreparabel. Gesamtschaden € 36.000,-.
Die Bündelversicherung der Stadt B beinhaltet auch eine Sturmschadenversicherung. Diese übernimmt die Wiederherstellungskosten des Daches und ersetzt der Stadt alle durch den Sturm verursachten Schäden an den Büroeinrichtungen und auch die entstandenen Kosten (Aufräum-, Abbruch-, Demontage-, Remontagekosten).
Wasserschaden durch Rohrbruch
Durch einen Rohrbruch (entstanden durch Frost oder Korrosion) eines leitungswasserführenden Rohres im Dachgeschoß des Schulgebäudes der Stadt D strömt Wasser aus und beschädigt die darunter befindlichen Klassenzimmer, Küchen- und Tagesheimeinrichtung und Teile des Kindergartens. Gesamt-Schaden € 150.000,-.
Im Rahmen der Leitungswasserschadenversicherung, die in der Bündelversicherung mitversichert wurde, sind die Reparatur bzw. der Austausch der gebrochenen Rohre und der Ersatz sämtlicher Schäden an den Einrichtungen, Waren, Vorräten und Betriebsmitteln und die entstandenen Kosten (Aufräum-, Abbruch-, De- u. Remontagekosten) versichert!
Schäden an Dritten
In der Mitte der Hauptstrasse der Stadt F befindet sich ein Blumenbeet, das täglich bewässert wird. Das Wasser fließt aus dem Blumenbeet über die Straße in den Kanal ab. Ein Motorradfahrer fährt die Hauptstrasse entlang und rutscht auf dieser nassen Straßenstelle aus und kommt zu Sturz. Der Motorradfahrer klagt daraufhin die Stadt F und den Bürgermeister persönlich auf Schadenersatz.
Die Haftpflichtversicherung der Stadt F und die Organ und Amtshaftpflicht des Bürgermeisters übernehmen im Gerichtsprozess alle erforderlichen Kosten (Gerichtskosten, Sachverständige und Rechtsanwälte) um den Schadenersatzanspruch erfolgreich abzuwehren.