Schadenfall des Monats 05
Es wurde in ein Haus bzw. in eine Wohnung eingebrochen, während die Bewohner schliefen. Zum Glück wollten die Einbrecher nichts von den Bewohnern und ließen sie schlafen. Die Einbrecher stahlen diverse Gegenstände und fanden auch in der Handtasche den Safeschlüssel. Mit dem Safeschlüssel öffneten sie den Safe und räumten ihn aus. Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen fielen so den Einbrechern in die Hände. Mit all den gestohlenen Sachen flüchteten die Einbrecher unerkannt.
Die Bewohner meldeten den Einbruch sofort ihrer Versicherung.
Die Versicherung stellte nach Begutachtung des Schadenfalles aber fest, daß der Diebstahl der Wertsachen aus dem Safe nicht versichert sei (bzw. nur der Wert versichert sei, der auch außerhalb des Safes versichert wäre).
Also konkret: im Safe waren Wertsachen im Wert von EUR 100.000,-. Außerhalb des Safes (also in Möbeln oder freiliegend) sind diese Wertsachen aber nur mit EUR 15.000,- versichert. Die Versicherung bot daher nur EUR 15.000,- als Entschädigung an.
Warum?
In den Versicherungsbedingungen ist festgehalten, daß der Safeschlüssel auch im Zuge eines Einbruches an sich gebracht werden müsse, was in diesem Fall eindeutig nicht vorlag. Der Safeschlüssel war ja in der Handtasche, also mußte, um ihn zu entwenden, kein Einbruch verübt werden.
Was ist also zu tun, damit auch dieser Schadenfall vollversichert wäre?
- Entweder Sie bewahren den Safeschlüssel außerhalb des Hauses oder der Wohnung auf z.B. bei einem Verwandten oder Freund oder
- Sie kaufen sich einen Schlüsselsafe, den sie dann im Haus oder der Wohnung fix montieren und den Safeschlüssel darin verwahren.
Wenn die Einbrecher den Schlüsselsafe aufbrechen, um den Safeschlüssel zu erhalten, liegt ein Einbruch im Sinne der Versicherungsbedingungen vor und die Versicherung ersetzt den vollen Wert bzw. Schaden.