Grobe Fahrlässigkeit – was bedeutet das?

17. November 2022

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Grobe Fahrlässigkeit

Als Grobe Fahrlässigkeit wird ein Verhalten eingestuft, mit dem eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt einen Schaden verursacht („Das darf nicht passieren!“). Kann das Verhalten, das zum Schaden führte mit „Das kann ja mal passieren“ umschrieben werden, geht die Tendenz stark zum leicht fahrlässigen Verhalten. Würde ein Verhalten dagegen mit „Das darf nicht passieren!“ beschrieben werden, befindet man sich im Bereich der Groben Fahrlässigkeit.

Typische Schadenfälle für grobe Fahrlässigkeit

  • Sie vergessen den Herd abzudrehen. Das heiße Öl in der Pfanne fängt Feuer und ein Brandschaden entsteht.
  • Sie schlafen stark übermüdet mit der Zigarette ein. Die Glut löst einen Brand aus.
  • Während des Kochens fängt im Wohnzimmer der Christbaum durch die brennenden Kerzen Feuer.
  • Sie wissen, daß die Scheinwerfer Ihres Autos immer wieder ausfallen, fahren aber trotzdem in der Nacht mit dem Auto und haben einen Unfall.

Grundsätzlich gilt Folgendes:

In der Haftpflichtversicherung (egal ob Kfz oder im Rahmen der Haushalt oder bei einem Betrieb) gilt die grobe Fahrlässigkeit als versichert.

In den Sachversicherungen, wie Kfz-Kasko oder Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Glasbruch (egal ob Eigenheim- und Haushalt, Privat oder Betrieb), sind Schäden hervorgerufen durch grob fahrlässiges Verhalten, NICHT versichert.

Man kann die grobe Fahrlässigkeit aber gegen eine minimale Mehrprämie mitversichern.

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