Kfz-Schaden – nicht gedeckt
Frau Huber öffnete als Fahrgast eines Taxis beim Aussteigen die Fahrzeugtüre. Durch einen Windstoß wurde ihr aber die Fahrzeugtüre aus der Hand gerissen wird. Ein vorbeifahrendes Fahrzeug kollidierte mit der Türe, wodurch jenes Fahrzeug und das Taxi beschädigt wurden. Wer haftet für welchen Schaden ?
Der Schaden am vorbeifahrenden Fahrzeug ist im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung des Taxis gedeckt und wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt.
Der Schaden am Taxi ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung des Taxis aber nicht versichert, da Schäden am eigenen Fahrzeug ausgeschlossen sind. Der Schaden würde nur von der Vollkasko bezahlt werden, aber das Taxi hatte keine Kasko.
Frau Huber wird daraufhin vom Eigentümer des Taxis aufgefordert, ihm den entstandenen Schaden am Taxi zu ersetzen.
Frau Huber schaltet ihre Privathaftpflichtversicherung, die sie ihm Rahmen ihrer Haushaltsversicherung abgeschlossen hat ein und ersucht diese um Übernahme des Schadens.
Die Privathaftpflichtversicherung lehnt die Übernahme des Schadens am Taxi aber ab, da Kfz-Schäden in der Privathaftpflicht nicht versichert sind.
Der Fall geht durch alle Instanzen bis zum OGH, der letztlich entschieden hat, daß die Ablehnung der Privathaftpflichtversicherung rechtens ist.
Frau Huber muß dem Taxieigentümer seinen Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen.