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Schlüsselsafe – Versicherungsschutz bei Einbruch?

19. Mai 2026

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Wie in der letzten Zeit schon in diversen Medien zu lesen war, gibt es mit den außerhalb von Wohnungen im Stiegenhaus bzw. außen an Hausmauern montierten Schlüsselsafes, in denen der Wohnungs- bzw. Hausschlüssel deponiert ist, Probleme mit dem Versicherungsschutz im Schadenfall.

Wenn z. B. ein Einbrecher, den Schlüsselsafe aufbricht und den darin befindlichen Wohnungs- oder Hausschlüssel an sich nimmt und damit die Wohnung bzw. das Haus „aufsperrt“ und damit in die Räumlichkeiten gelangt und dann einen Diebstahl (mit und ohne Beschädigung von Sachen) begeht, ist dies kein Einbruch im Sinne der Bedingungen und die Versicherer zahlen dann in diesem Schadenfall keinen Cent.

Einige wenige Versicherer versichern jedoch das Risiko „Schlüsselsafe“ voll mit der gewählten Versicherungssumme oder

wieder andere Versicherer versichern das Risiko des Schlüsselsafes nur bis zu einem Betrag bis zu EUR 7.500,-.

Wir empfehlen daher:

Wenn Sie einen Schlüsselsafe in Verwendung haben, in dem Ihr Wohnungs- oder Hausschlüssel liegt, wenden Sie sich umgehend an die IMAK und beauftragen Sie uns schriftlich, einen Versicherer zu finden, der hier Versicherungsschutz gewährt. IMAK weiß es und hilft Ihnen gerne.

Am besten wäre es natürlich, wenn möglich, daß Sie den Wohnungs- bzw. Hausschlüssel nicht mehr in einen Schlüsselsafe deponieren, da ein Schlüsselsafe laut Versicherern keine geeignete Sicherungseinrichtung darstellt.

Als Alternative können Sie den Schlüssel auch direkt an bestimmte Einrichtungen aushändigen, die damit in die Wohnung bzw. Haus gelangen könnten.

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